Die genaue Methode der Trennung wird festgelegt:
Verordnung des Umweltministers vom 29. Dezember 2016 über die detaillierte Methode der selektiven Sammlung ausgewählter Abfallfraktionen (Gesetzblatt 2017, Punkt 19).
Das Hauptprinzip des Systems der getrennten Sammlung von Abfällen (JSSO) ist die Trennung von Rohstoffen und nicht wiederverwertbaren Abfällen. Das getrennte Sammeln von Papier, Glas, Kunststoffen und Metall sowie die Trennung von biologisch abbaubaren Abfällen führt zu den am besten verwertbaren Rohstoffen.
Bei der Abfalltrennung dürfen gefährliche Abfälle nicht vergessen werden. Dazu gehören Altbatterien und -akkumulatoren, abgelaufene Medikamente, gebrauchte Leuchtstofflampen, Abfälle von Chemikalien (z. B. Pestizide) sowie gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte (sogenannter Elektroschrott). Diese Abfälle dürfen nicht als gemischter Abfall entsorgt werden. Sie können an speziell dafür vorgesehenen Stellen in Geschäften und Apotheken sowie an der von der Gemeinde organisierten Sammelstelle für selektiven Siedlungsabfall, dem so genannten PSZOK (Selective Municipal Waste Collection Point), entsorgt werden.
Derzeit gibt es eine Unterteilung in fünf Fraktionen:
1.Metalle und Kunststoffevon gelber Farbe, mit der Aufschrift: "Metalle und Kunststoffe";
2. Papier, blau, mit der Aufschrift "Papier";
3. Glas, grün, mit der Aufschrift "Glas";
4. biologisch abbaubarer AbfallFarbe: braun, Bezeichnung "bio";
5. Mischabfallschwarz, mit der Aufschrift "gemischt".